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Ball der Pferdefreunde
Rechtliches


Rechtliches / Gebührenordnung

  
Beitrags- und Gebührenordnung
des Kreisreiterverbandes Uckermark e.V.

1. Grundsatz
Die Beitrags- und Gebührenordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie Gebühren. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Verbandes beschlossen und geändert werden.

2. Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrages und der Gebühren. Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung die Höhe der Beiträge und Gebühren vor. Die hier festgesetzten Beiträge erhalten mit Beschluss der Mitgliederversammlung Gültigkeit.

3. Beiträge
Jahresbeitrag für Vereine pro Mitglied 2,00 €  
Berechnungsgrundlage ist der Mitgliederbestand gemäß Bestandserhebungsbogen des Landessportbundes Brandenburg per 31.12. des Vorjahres.  
Aufnahmegebühr einmalig 10,00 €
Der Jahresbeitrag ist bis 31.03. des laufenden Jahres auf das Verbandskonto zu überweisen. Die Rechnungen werden mit der Einladung zur Mitgliederversammlung jährlich verschickt.

4. Gebühren
4.1. Mahngebühr, wird der festgelegte Beitrag nicht bis zum Stichtag bezahlt, wird eine Mahngebühr fällig:
1. Mahnung 5,00 €  
2. Mahnung 8,00 €
Wird der Beitrag bis 31.10. des laufenden Jahres nicht entrichtet, erlischt die Mitgliedschaft.

4.2. Reisekosten
Für Vorstandmitglieder werden Reisekosten nur außerhalb des Landkreises gewährt (Einladungen des Landesverbandes, anderer Kreisreiterverbände o.a. Die Einladungen sind vom Vorsitzenden zu bestätigen).  
Pro gefahrenen Kilometer für PKW-Fahrten 0,30 €
Sonstige Reisekosten (Bahn, Bus) werden nach Beleg erstattet.

4.3. Verleih der verbandseigenen Hindernisse und der Zeitmessanlage
Der KRV hat sich 4 Hindernisse angeschafft, um besonders kleinere Vereine bei der Durchführung ihrer Veranstaltungen zu unterstützen. Die Hindernisse sind beim „Reit- und Fahrerein Schönow“ untergebracht. Nach Absprache mit dem Sportwart Wolfgang Stäglin, Tel. 03332/ 581732, sind die Hindernisse von dort abzuholen und wieder abzugeben. Um die Geräte zu erhalten und zu pflegen, wird eine Kaution erhoben:
- pro Hindernis und Veranstaltung 50,00 €   
- für die Zeitmessanlage 200,00 €
Der Nutzer hat für den sorgfältigen Umgang mit den Hindernissen/Zeitmessanlae zu sorgen. Schäden an den Stangen und/oder Ständern sind im Rahmen der Möglichkeiten zu reparieren. Größere Schäden bzw. auch der Verlust der Auflagen werden mit der Kaution verrechnet. Der Verleih ist durch den Verantwortlichen Herrn Stäglin zu dokumentieren und per Übergabe-/ Übernahmeprotokoll die Vollständigkeit zu bestätigen. Der Sportwart kann diese Aufgabe an Dritte übertragen.

Die Zeitmessanlage wird durch Herrn Schäfermeier betreut. Die Ausleihe wird  durch ihn organisiert.  
Anschrift:
Herr Jürgen Schäfermeier
Hauptstraße 22
16278 Mark Landin
Tel. 0152 27520903
 
(in der MV am 15.02.2023 vorgestellt)

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