Beitrags-
und Gebührenordnung des
Kreisreiterverbandes Uckermark e.V.
1. Grundsatz
Die Beitrags- und Gebührenordnung regelt die
Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie Gebühren. Sie kann nur
von der Mitgliederversammlung des Verbandes beschlossen und geändert
werden.
2. Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des
Beitrages und der Gebühren. Der Vorstand schlägt
der Mitgliederversammlung die Höhe der Beiträge und Gebühren vor.
Die hier festgesetzten Beiträge erhalten mit Beschluss der
Mitgliederversammlung Gültigkeit.
3. Beiträge
Jahresbeitrag
für Vereine pro Mitglied 1,00 €
Berechnungsgrundlage ist der
Mitgliederbestand gemäß Bestandserhebungsbogen des
Landessportbundes Brandenburg per 31.12. des Vorjahres.
Aufnahmegebühr
einmalig 10,00 €
Der Jahresbeitrag ist bis 31.03. des
laufenden Jahres auf das Verbandskonto zu überweisen. Die Rechnungen
werden mit der Einladung zur Mitgliederversammlung jährlich
verschickt.
4. Gebühren
4.1. Mahngebühr,
wird der festgelegte Beitrag nicht bis zum Stichtag bezahlt, wird
eine Mahngebühr fällig: 1. Mahnung 5,00 €
2. Mahnung 8,00 €
Wird der Beitrag
bis 31.10. des laufenden Jahres nicht entrichtet, erlischt die
Mitgliedschaft.
4.2. Reisekosten
Für Vorstandmitglieder werden
Reisekosten nur außerhalb des Landkreises gewährt (Einladungen des
Landesverbandes, anderer Kreisreiterverbände o.a. Die Einladungen
sind vom Vorsitzenden zu bestätigen).
Pro gefahrenen Kilometer für
PKW-Fahrten 0,30 €
Sonstige Reisekosten (Bahn, Bus) werden
nach Beleg erstattet.
4.3. Verleih der
verbandseigenen Hindernisse und der Zeitmessanlage
Der KRV hat sich 4 Hindernisse
angeschafft, um besonders kleinere Vereine bei der Durchführung
ihrer Veranstaltungen zu unterstützen. Die Hindernisse sind beim
„Reit- und Fahrerein Schönow“ untergebracht. Nach Absprache mit
dem Sportwart Wolfgang Stäglin, Tel. 03332/ 581732, sind die
Hindernisse von dort abzuholen und wieder abzugeben. Um die Geräte
zu erhalten und zu pflegen, wird eine Kaution erhoben:
- pro Hindernis und
Veranstaltung 50,00 €
- für die
Zeitmessanlage 200,00 €
Der
Nutzer hat für den sorgfältigen Umgang mit den
Hindernissen/Zeitmessanlae zu sorgen. Schäden an den Stangen
und/oder Ständern sind im Rahmen der Möglichkeiten zu reparieren.
Größere Schäden bzw. auch der Verlust der Auflagen werden mit der
Kaution verrechnet. Der Verleih ist durch den Sportwart zu
dokumentieren und per Übergabe-/ Übernahmeprotokoll die
Vollständigkeit zu bestätigen. Der Sportwart kann diese Aufgabe an
Dritte übertragen.
Die Zeitmessanlage wird durch Herrn
Schäfermeier betreut. Die Ausleihe wird durch ihn organisiert.
Anschrift: Herr Jürgen Schäfermeier
Hauptstraße 22
16278 Mark Landin
Tel.
0152 27520903
(Im Vorstand am 30.01.2014 bestätigt)
(in der Mitgliederversammlung am 27.03.2014
beschlossen)
(Zusatz unter Pkt.4 - im Vorstand am 07.02.2019
bestätigt)